LAPL(A) zu PPL (A)

Was muss ein Pilot nach diesem Ausbildungsabschnitt können?

Ein LAPL(A)-Pilot muss nach dieser Erweiterung eine andere Flugzeugklasse, also zum Beispiel SEP(land) statt TMG oder umgekehrt, sicher beherrschen. Er muss das neue Luftfahrzeug kennen, dessen Systeme und Checklisten anwenden, Starts, Landungen, Platzrunden, Langsamflug, Stall-Verhalten, Trudelvermeidung und Notverfahren sicher durchführen können.

Prüfungsrelevante Schwerpunkte

Besonders wichtig sind die Mindestanforderungen: Mind. 10 Std. Flugausbildung. Davon mind. 4 Std. überwachter Alleinflug und einem Überlandflug von mind. 270 km mit Landung auf zwei anderen Flugplätzen.. Außerdem muss der Pilot im Prüfungsflug ausreichende Theoriekenntnisse in betrieblichen Verfahren, Flugleistung und Flugplanung sowie allgemeiner Flugzeugkunde nachweisen.

Zusammenfassung

Dieser Ausbildungsabschnitt ist dafür gedacht, die Rechte einer bestehenden LAPL(A) auf eine weitere Flugzeugklasse zu erweitern. Es geht nicht darum, das Fliegen komplett neu zu lernen, sondern die Unterschiede der neuen Klasse sicher zu beherrschen. Der Schwerpunkt liegt auf Vertrautmachen mit dem Flugzeug, Notverfahren, Langsamflug, Strömungsabriss, Trudelvermeidung, Starts, Landungen und Platzrunden. Simulatortraining ist hierfür nicht vorgesehen.

Praxisbezug für den Piloten

In der Praxis ist diese Erweiterung wichtig, weil sich LAPL Flugzeuge und PPL Flugzeuge trotz ähnlicher Grundlagen unterschiedlich verhalten können. Gerade Start- und Landetechnik, Energiehaushalt, Notverfahren, Langsamflug und Stall-Verhalten müssen auf der neuen Klasse sicher sitzen, bevor der Pilot sie alleine und verantwortungsvoll führen darf.

Kosten
Brutto
Anmelde- und Verwaltungsgebühr
620,00 €
Flugstunde PA28 / C172
5 × 229,00 €
1.145,00 €
Flugstunde C150
5 × 189,00 €
945,00 €
Fluglehrerstunde (VFR)
10 × 65,00 €
650,00 €
GESAMT3.360,00 €