Theorie
Wird im Rahmen der praktischen Flugausbildung vermittelt.
Praxis
Mindestens 3 Stunden Flugausbildung.
10 Starts und Landungen mit Fluglehrer.
10 Starts und Landungen im überwachten Alleinflug.
Grundlage
FCL.110.A LAPL(A) – Anforderungen an Erfahrung und Anrechnung
(a) Bewerber für eine LAPL(A) müssen mindestens 30 Stunden Flugausbildung auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben, einschließlich mindestens:
15 Stunden Flugausbildung am Doppelsteuer in der Klasse, in der die praktische Prüfung abgelegt wird;
6 Stunden überwachter Alleinflugzeit, einschließlich mindestens 3 Stunden Allein-Überlandflugzeit mit mindestens einem Überlandflug über mindestens 150 km (80 NM), bei dem eine Landung bis zum vollständigen Stillstand auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird.
(b) Besondere Anforderungen für Bewerber, die eine SPL gemäß Anhang III (Teil-SFCL) der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 besitzen, einschließlich der Rechte zum Führen von TMGs. Bewerber für eine LAPL(A), die eine SPL mit Rechten zum Führen von TMGs besitzen, müssen nach Eintragung der TMG-Rechte mindestens 21 Stunden Flugzeit auf TMGs absolviert haben und die Anforderungen gemäß FCL.135.A(a) auf Flugzeugen erfüllen.
(c) Anrechnung. Bewerbern mit vorheriger Erfahrung als verantwortlicher Pilot (PIC) kann diese Erfahrung auf die Anforderungen aus Absatz (a) angerechnet werden.
Der Umfang der Anrechnung wird von der DTO oder ATO, bei der der Pilot die Ausbildung absolviert, auf Grundlage eines Vorab-Testfluges festgelegt. Die Anrechnung darf jedoch in keinem Fall:
die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten;
mehr als 50 % der in Absatz (a) geforderten Stunden betragen;
die Anforderungen aus Absatz (a)(2) beinhalten.
FCL.135.A LAPL(A) – Erweiterung der Rechte auf eine andere Klasse oder Variante eines Flugzeugs
(a) Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Klasse und Variante von Flugzeugen oder TMG beschränkt, auf der die praktische Prüfung abgelegt wurde. Diese Einschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse folgende Anforderungen erfüllt hat:
3 Stunden Flugausbildung, einschließlich:
(i) 10 Starts und Landungen am Doppelsteuer; und
(ii) 10 überwachte Alleinstarts und -landungen.
Außerdem ist eine praktische Prüfung abzulegen, um ein ausreichendes praktisches Können in der neuen Klasse nachzuweisen. Während dieser praktischen Prüfung muss der Bewerber dem Prüfer außerdem ein ausreichendes theoretisches Wissen für die andere Klasse in folgenden Fächern nachweisen:
(i) Betriebliche Verfahren;
(ii) Flugleistung und Flugplanung;
(iii) Allgemeine Luftfahrzeugkunde.
(b) Um die Rechte auf eine andere Variante innerhalb einer Klasse zu erweitern, muss der Pilot entweder eine Unterschiedsschulung absolvieren oder eine Vertrautmachung durchführen. Die Unterschiedsschulung ist im Flugbuch des Piloten oder in einem gleichwertigen Nachweis einzutragen und vom Fluglehrer zu unterschreiben.
(c) Bewerber für die Erweiterung der LAPL(A)-Rechte auf TMG, die zusätzlich eine SPL gemäß Anhang III (Teil-SFCL) der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 besitzen, einschließlich der Rechte zum Führen von TMGs, erhalten eine vollständige Anrechnung auf die Anforderungen aus Absatz (a).
Fluglehrerstunde (VFR) 3 × 65,00 € | 195,00 € |
Anmelde- und Verwaltungsgebühr | 620,00 € |
Flugstunde C150 3 × 189,00 € | 567,00 € |
| GESAMT | 1.382,00 € |